MIETBEDINGUNGEN
Geräte- u. Maschinenverleih me. Edgar Bach
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Durch seine Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die in dem Lieferschein beschriebenen Mietgegenstände zu den folgenden Bedingungen mietet, die Bedingungen zur Kenntnis genommen u. anerkannt hat.
2. Der Mietgegenstand wurde in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand entsprechend den Anweisungen u Betriebsanleitungen zu warten, zu pflegen und in dem übergebenen Zustand zu halten.
3. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem einwandfreien u. gereinigten Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Die durch unsachgemäße Handhabung oder der Betriebsanleitung wiedersprechender Pflege und Wartung sowie durch Gewalteinwirkung entstehende Kosten für Reparaturen oder Austausch bei irreparablen Schäden hieraus trägt der Mieter. Der Vermieter trägt die Kosten für Reparaturen die durch Verschleißerscheinungen am Gerät notwendig werden.
4. Eine Benutzung des Mietgegenstandes durch Dritte oder eine Untervermietung ist ohne einer ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters verboten.
5. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung des Mietgegenstandes entstehen und benutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr.
6. Wird der Mietgegenstand aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, unbrauchbar oder geht verloren, hat der Mieter die Kosten für die Wiederbeschaffung zu zahlen. Zusätzlich hat der Mieter bis zum Ersatz oder bis zur Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes die Miete zu bezahlen.
7. Bei Beschädigung eines Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen (telefonisch) und eigene Reparaturversuche zu unterlassen.
8. Für Folgeschäden, die während der Mietzeit durch einen möglichen Ausfall eines Mietgerätes entstehen können, haftet der Vermieter nicht.
9. Während der Mietzeit dürfen alle im Mietvertrag unter Verkauf aufgeführten Materialien und Hilfsmittel, wenn diese ungeöffnet, unbeschädigt und unbenutzt sind, von dem Mieter gegen Rückerstattung der Kosten zurückgegeben werden.
10. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag oder der Stunde der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter (je nachdem ob nach Stunden oder Tagen gemietet wird) und endet zu dem auf dem Mietvertrag angegebenen Rückgabezeitpunkt.
11. Wenn der Mieter den Mietgegenstand über den angegebenen Rückgabezeitpunkt hinaus mieten möchte, ist dies nur nach vorheriger Vereinbarung in Schriftform als Verlängerung des Mietvertrages mit erneuter Unterschrift möglich.
12. Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen oder bei ernsthaftem Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Geschäftsparteien ist das Amtsgericht in 63654 Büdingen, Stiegelwiese 1.
14. Der Vermieter wird davon ausgehen, dass der Verlust des Mietgegenstandes eingetreten ist, wenn nach Ablauf der voraussichtlichen Mietdauer der Mietgegenstand nicht zurückgegeben wird und wird gemäß Ziffer 6 der Mietbedingungen verfahren.
15. Vor Aushändigung des Mietgegenstandes ist die voraussichtliche Leihgebühr und eine Kaution in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgegeben oder wird mit zusätzlich entstandenen oder noch entstehende Kosten, wie vorher in Ziffer 3 u. 6 ausführlich beschrieben, verrechnet.
16. Der Mieter muss zur Legitimation einen gültigen Personalausweis vorlegen, der vom Vermieter fotokopiert wird und die Kopie während der Mietzeit bei den Unterlagen des Vermieters verbleibt.
17. Der Mieter wurde in der Handhabung des Mietgegenstandes unterwiesen und vertraut gemacht, dass er hiermit ausdrücklich erklärt!
18. Alle Mietpreise verstehen sich ab unserm Lager. Gerne liefern wir Ihnen die Mietgegenstände zu Ihnen nach Hause. Hierfür berechnen wir 1,60€/km/netto einfache Strecke! Bei umfangreichen Gegenständen wie fahrbare Gerüste oder Lifte kommt das auf - u. abladen mit jeweils pauschal 25, -€/netto noch hinzu, bei abholen u. aufladen sowie Zuhause wieder abladen kommen die gleichen Beträge noch einmal hinzu. Wenn Sie mithelfen reduzieren sich die Beträge jeweils auf 15, -€. Wenn Sie die Geräte selber abholen u. aufladen sowie selber wieder bringen u. abladen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Wenn wir die Geräte aufbauen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten außer die Aufbaugebühr, bei dem Abbauen das gleiche! Hiervon ausgenommen ist das Fassadengerüst!
19. Mindestberechnung 20, - pro Mietauftrag netto.
20. Maßgeblich ist immer die aktuellste (neueste) Version, bedingt durch die ständig steigenden Anschaffungs- u. Betriebsmittelkosten, ersichtlich am Datum ganz unten am Ende!
21 Durch ein Zustandekommen eines Mietverhältnisses über Erento bestätigt der Mieter, dass er die beschriebenen Mietgegenstände zu den in Ziffer 1-20 aufgeführten Mietbedingungen mietet, die Bedingungen vollumfänglich zur Kenntnis genommen u. anerkannt hat!
Stand: 18.07.2019